Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Großen Kreisstadt Radeberg der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 nach § 103 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 der Großen Kreisstadt Radeberg Radeberg nach § 103 Abs. 1 SächsGemO zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner GmbH als preisgünstigsten Bieter mit 2.250,00 EUR zzgl. USt. pro Prüfungsjahr mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2008 bis 2012 nach § 104 SächsGemO zu beauftragen.
Nach § 103 Abs.1 Satz 2 SächsGemO haben auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner eine örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat diesen Gemeinden sechs Möglichkeiten zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gegeben:
Abzuwägen waren die Möglichkeiten und die Kostenfrage. Da die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wird und die Erfahrung der letzten Jahre durchaus positiv bewertet wird, ergab sich die Heranziehung eines Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Angebotseinholung ergab pro Prüfungsjahr (netto):
B & P Wirtschaftsprüfung: | 2.600,00 EUR | (zzgl. Nebenkosten) |
BDO Deutsche Warentreuhand AG: | 8.400,00 EUR | (inkl. Nebenkosten) |
ST Treuhand Lincke & Leonhardt KG: | 6.500,00 EUR | (inkl. Nebenkosten) |
Dr. Vieler und Partner Gb: | 6.500,00 EUR | zzgl. Auslagen |
Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaf: | 2.360,00 EUR | inkl. aller Nebenkosten |
Dr. Zielfleisch & Partner GmbH: | 2.250,00 EUR | inkl. aller Nebenkosten und Auslagen |
Die genannten Angebote können in der Kämmerei gern eingesehen werden.