Bestellung der beratenden Bürger und deren Stellvertreter in den Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Radeberg
Aufgrund einer Gegenstimme kommt keine Einigung im Stadtrat zustande, somit erfolgt nach § 44 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 7 SächsGemO eine Wahl.