Beschluß 43/09 vom 24.06.2009 (Beschlußvorlage 57/09)
Betreff
5. Änderung von B-Plan Nr. 1, Gemarkung Lotzdorf, - Aufstellungsbeschluss, - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gemarkung Lotzdorf, wird beschlossen. Ziel dieser änderung ist es, die Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg, Stand Mai 2009, umzusetzen und damit planungsrechtliche Grundlagen für die Erhaltung und Entwicklung der Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet von Radeberg sowie den zentralen Versorgungsbereiche zu treffen.
- Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.
- In Anwendung von § 13 Abs.2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 5. änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gemarkung Lotzdorf, Bearbeitungsstand 16.06.2009, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben und eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Grundlage für die Erarbeitung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Gemarkung Lotzdorf, ist das Einzelhandelsgutachten der Stadt Radeberg, welches am 25.05.2009 mit Beschluss - Nr. SR042-2009.a durch den Stadtrat beschlossen wurde. Entschädigungsansprüche nach §§ 42 ff. BauGB sind nicht zu erwarten, da die Änderung der zlässigen Nutzung nicht innerhalb einer Frist von 7 Jahren erfolgte.