Ausscheiden aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass mit Wegzug von Falk Petzold zum 01.03.2009 die Wählbarkeit für den Stadtrat nicht mehr besteht und somit Herr Falk Petzold aus dem Stadtrat ausscheidet. Mit Ausscheiden des Herrn Falk Petzold rückt Herr Holger Wedemeyer als Ersatzperson nach.
Mit Schreiben vom 17.02.2009 zeigte Herr Falk Petzold an, dass erzürn 01.03.2009 seinen Wonhsitz außerhalb der Stadt Radeberg und seinen Ortsteilen haben wird. Mit dem Wegzug geht seine Wählbarkeit nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 SächsGemO verloren. Gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO scheiden die Mitglieder aus dem Stadtrat aus, bei denen während der Wahlperiode der Verlust der Wählbarkeit eintritt. Das Ausscheiden ist vom Stadtrat mit Beschluss festzustellen. Entsprechend dem Wahlergebnis aus dem Jahr 2004 rückt Herr Jörg Schmidt als nächste Ersatzperson nach. Auch bei Herrn Jörg Schmidt wurde der Verlust der Wählbarkeit durch Wegzug festgestellt. Somit rückt Herr Holger Wedemeyer als nächste Ersatzperson in den Stadtrat nach. Herr Holger Wedemeyer wird zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 25.03.2009 eingeladen und vereidigt.