Außerplanmäßige Ausgabe für Erlösauskehr von den dem Bund zugeordneten Grundstücken
Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 91.521,25 EUR für die Erlösauskehr der Flurstücke 493/1, 493/2 (ehem. 493 b) und 494 a der Gemarkung Radeberg nach VZOG an den Bund (Ausgabehaushaltsstelle: 2.8800.9320.00.005). Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Abführung des Geldbetrages von der Wohnbau Radeberg GmbH, die diese Flurstücke von der Stadt übertragen bekam und nach VZOG veräußert hat (Einnahmehaushaltsstelle: 2.8800.3400.00.005). Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Gesellschafterbeschluss der Wohnbau Radeberg GmbH zur Auskehr des Verkaufserlöses in Höhe von 91.521,25 EUR an die Stadt zu veranlassen.
Die Stadt Radeberg hat in der Anlage zum Umwandlungsbeschluss des Eigenbetriebes der Stadt Radeberg in die Wohnbau Radeberg GmbH, Grundstücke an die Gesellschaft übertragen. Darunter befanden sich Grundstücke mit Rückübertragungsansprüchen. Diese wurden von der Wohnbau entsprechend den Regelungen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) veräußert. Die Zuordnung der Flurstücke 493/1, 493/2 (ehem. 493 b) sowie 494 a der Gemarkung Radeberg erfolgte durch Bescheid des Bundes. Gemäß § 13 VZOG ist der Verfügungsberechtigte zur Zahlung des Geldbetrages in Höhe des Erlöses verpflichtet. Verfügungsberechtigte war die Wohnbau. Die Wohnbau hatte für diese Grundstücke eine Kapitalrücklage bzw. ein steuerliches Einlagenkonto zu bilden, aus dem die Auskehr an die Stadt zu erfolgen hat.