Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet "Historischen Ortsmitte" Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zu dem auf dem der Beschlussvorlage beigefügtem Lageplan vom 19.08.2005 gekennzeichneten Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit und der allgemeinen Ziele sowie der Durchführbarkeit der Sanierung. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen. Der Stadtratsbeschluss mit der Beschl.-Nr. 65/05 vom 22.09.2005 wird aufgehoben.
Für das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad wurden in der Grobanalyse vom September 2005 städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt. Um das Gebiet wieder zu einem funktionierenden und attraktiven Ortsteilzentrum umzugestalten, sind umfangreiche Sanierungen im öffentlichen und privatem Bereich notwendig. Hier wird die Ausweisung eines Sanierungsgebietes als sinnvoll und zweckmäßig angesehen.
Gemäß § 141 BauGB sind vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung zu analysieren.
Das Untersuchungsgebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad ist im beigefügten Lageplan vom 19.08.2005 umgrenzt. Bereits in der Stadtratssitzung am 21.09.2005 mit Beschl.-Nr. 65/05 wurde der Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für dieses Gebiet gefasst. Die Bereitstellung finanzieller Mittel über das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (SEP) war Vorraussetzung für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. Eine Aufnahme in das Programm für die Jahre 2006 bis 2008 wurde bisher durch den Fördermittelgeber abgelehnt.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.03.2009 wurde das Gebiet "Historische Ortsmitte" Liegau-Augustusbad in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (SOP) - Programmjahr 2009 aufgenommen. Ein erneuter Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB mit ortsüblicher Bekanntmachung wird empfohlen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wurde im vorhinein die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH beauftragt. Die Untersuchungen werden im Mai 2009 beginnen.