Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 1455/16,1455/15 und 1456/1 Gemarkung Radeberg, ehemals "Gymnasium Waldstr." - Beschluss zur Maßnahmedurchführung - Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe
Die Gebäudesubstanz auf Flstck. 1455/16, 1455/15 und 1456/1 Gemarkung Radeberg steht seit vielen Jahren leer. Alle Bemühungen, hier einen Investor zu finden, der dieses Areal einer neuen Nutzung zuführt, führten nicht zum Erfolg. Die Gebäudesubstanz befindet sich überwiegend in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Es besteht momentan die Möglichkeit für die Revitalisierung von Brachflächen Fördermittel zu beantragen. Nach der überarbeiteten VwV "Brachflächenrevitalisierung" vom 10.02.2009 ist für Brachflächen eine Förderung als Zuschuss von 90 % möglich. Mit Hilfe der Zuwendung sollen Brachflächen beseitigt werden, die aufgrund des strukturellen Wandels, der miltärischen Abrüstung oder der Umgestaltung von Gemeindegebieten nicht mehr genutzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit der hohen Abbruchförderung zu nutzen und die beräumte Fläche zu begrünen und später bei Bedarf einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen.
Die Deckung des kommunalen Eigenanteils kann aus den nicht benötigten Eigenmitteln für das Fördergebiet "Waldstraße" erfolgen, da der entsprechende Förderantrag für eine Aufwertung des Gebietes aus dem Programm "Soziale Stadt" von der SAB abgelehnt wurde.