Beschluß 2/09 vom 28.01.2009 (Beschlußvorlage 2/09)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" - Einleitungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" in Anwendung von § 12 BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 712/6 und Teile von Flstck. 712/2 der Gemarkung Radeberg. Die genaue Lage der Geltungsbereichsgrenze wird durch die Planzeichnung - Teil A - der vorhabenbezogenen Bebauungsplansatzung bestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt:
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen,
- die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung
Die Heinrichsthaler Milchwerke wollen (müssen) ihre baulichen Anlagen erweitern. Die geplante Erweiterung übersteigt die Angemessenheitsgrenze nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, so dass eine Bauleitplanung als Voraussetzung für die Baugenehmigung erforderlich ist.