Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 12 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung für das Geschäftsjahr 2008 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
Bilanzsumme | 50.204.141,60 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 46.820.740,43 EUR | |
das Umlaufvermögen | 3.380.237,44 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 3.163,73 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 8.185.655,65 EUR | |
die empfangenen Ertragszuschüsse | 15.433.581,71 EUR | |
den Sonderposten aus Straßenentwässerungskostenanteilen | 7.828.159,08 EUR | |
den Sonderposten aus Investitionszuschüssen | 6.962.612,50 EUR | |
die Rückstellungen | 273.648,05 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 11.474.398,43 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 46.086,18 EUR | |
Jahresgewinn | 1.891.058,02 EUR | |
Summe der Erträge | 5.468.032,03 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 3.576.974,01 EUR |
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1997 gegründet. Bis 31.12.1996 wurde diese Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung nach § 63 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Abwasserentsorgung einschließlich anteiliger Schulden wurde zum 01.01.1997 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Abwasserentsorgung ab 01.01.1997 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Am 01.01.1999 wurden dem Eigenbetrieb die Abwasser-Aufgabenbereiche der in die Stadt eingegliederten Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf übergeben.
Am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes vom 26. Juni 2009 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 11. Juli 2009 in Kraft. Gemäß § 21 Abs. 1 SächsEigBG ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes für zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens bestehende Eigenbetriebe spätestens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten anzuwenden. Von dieser Regelung wird Gebrauch gemacht.
Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG a.F. ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten.
Der Jahresabschluss 2008 wurde mit Datum 28.10.2009 erstellt. Die zur überörtlichen Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B & P Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bestellung per Stadtratsbeschluss vom 30.05.2007 und Beauftragung per Schreiben vom 01.06.2007) führte die Prüfungsarbeiten im November 2009 durch Die zur örtlichen Prüfung vom Stadtrat am 23.09.2009 bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner GmbH prüfte ebenfalls im November 2009. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht zur überörtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2008 am 27.11.2009. Der Prüfbericht der örtlichen Prüfung lag am 30.11.2009 vor. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig erteilt durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes keinen abschließenden Vermerk mehr.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt