Außerplanmäßige Ausgabe / Planungsleistungen / Konjunkturpaket
Der Stadtrat bevollmächtigt den Oberbürgermeister folgende Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV Komminfra2009) zur Förderung anzumelden und bei entsprechender Bewilligung durchzuführen:
Objekt | Maßnahme |
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1. Turnhalle der Ludwig-Richter-Mittelschule | Wärmedämmverbundsystem, Außentüren, Prallschutz, Sportboden, ELT, Ausstattung, Heizung/ Lüftung/ Sanitär + ELT |
2. KITA Alex Wedding | Wärmedämmverbundsystem, Dach, Solar, Wärmepumpe, zus. Rohrleitung und Heizkörper für 1.400 m² |
3. Turnhalle Grundschule Süd | Wärmedämmverbundsystem, Rohrleitungssystem, Dach |
4. Ratssaal Rathaus | Wärmedämmverbundsystem, Fassade, Fenster, Dach, teilw. Dachstuhl |
5. Feuerwehr Ullersdorf | Mannschaftstransportwagen |
6. Sportplatz RSV | Sanierung |
7. Kinderhaus Ullersdorf | Betoninstandsetzung und Dämmung Kellerbereich |
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe bis zu 1.940.000,00 EUR, welche aus erhaltenen Fördermitteln (voraussichtlich 1.340.000,00 EUR) und durch Entnahme aus der Rücklage der Kernstadt (voraussichtlich 600.000,00 EUR) gedeckt wird. Der Eigenanteil des Ortsteiles Ullersdorf wird durch Entnahme aus der Rücklage der Kernstadt vorfinanziert. Der Stadtrat beschließt weiterhin die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Veränderung des Finanzplans sowie des Investitionsprogramms.
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung ist angekündigt, genaue Rahmenbedingungen liegen bis zum heutigen Tag nicht vor. Bekannt ist, dass die Kommunen einen großen Anteil der bereitgestellten Mittel erhalten sollen und die energetische Sanierung ein wichtiger Bestandteil im Förderprogramm für Bildungseinrichtungen sein wird. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für die Objekte
die planerischen Vorbereitungen (Leistungsphase 1-6 einschließlich Leistungsverzeichnis) zu beauftragen. Da sich abzeichnet, dass die Anträge mit vorbereiteter Planung um Ostern eingereicht werden sollen, ist eine Beauftragung der Planungsbüros zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Da diese Maßnahmen im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, ist nur eine Finanzierung aus der Rücklage der Stadt durch eine außerplanmäßige Ausgabe möglich.