Änderung der Gebührenordnung für das Museum Schloss Klippenstein
Der Stadtrat beschließt die geänderte Gebührenordnung für das Museum Schloss Klippenstein gemäß der Anlage zur Beschlussvorlage.
Die Gebührenordnung des Museum Schloss Klippenstein wird durch Beschluss Nr. SR082-2009 des Stadtrates der Stadt Radeberg und mit der Einführung des Sozialpasses des Landkreises Bautzen zum 01.01.2010 geändert. Diese Änderungen erfolgen bei dem für Ermäßigungen anspruchsberechtigten Personenkreis und bei den Eintrittsbefreiungen. Weiterhin soll zukünftig das Angebot museumspädagogischer Veranstaltungen in der Gebührenordnung erfasst werden.
Bisherige Fassung:
Begünstigte:
Kinder, Schüler, Studenten, Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger pro Person 1,00 EUR.
Folgenden Personenkreisen wird kostenloser Eintritt gewährt:
Kindern bis 6 Jahre, Radeberger Schulklassen, Inhabern eines Ausweises des Landesfamilienverbandes, des Sächsischen Museumsbundes, der Assoziation tschechischer und mährischer Museen und Galerien, des Vereins Schloss Klippenstein e.V.
Neue Fassung:
Begünstigte:
Schüler ab 17 Jahre, Studenten, Schwerbeschädigte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen und Inhaber des Sächsischen Familienpasses sowie Inhaber einer Jugendleitercard pro Person 1,00 EUR.
Museumspädagogische Veranstaltungen: pro Person 2,00 EUR zzgl. der anfallenden Materialkosten.
Folgenden Personenkreisen wird kostenloser Eintritt gewährt:
Kindern bis 16 Jahre, Radeberger Schulklassen, Inhabern eines Ausweises des Sächsischen Museumsbundes, des Deutschen Museumsbundes, der Assoziation tschechischer und mährischer Museen und Galerien, des Vereins Schloss Klippenstein e. V., Mitgliedern der FFW Radeberg sowie der Ortsteilwehren.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Sozialpasses werden die Erlasse für Inhaber des sächsischen Familienpasses den Ermäßigungen für Sozialpassinhaber des Landkreises Bautzen angeglichen.