Einziehung einer öffentlich gewidmeten Teilfläche des Flurstückes 1471/3 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Einziehung/Entwidmung einer öffentlich gewidmeten Teilfläche des Flurstückes 1471/3 (Forststraße) mit einer Länge von ca. 83 m. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren gemäß § 8 SächsStrG durchzuführen.
Die Teilfläche des Flurstückes 1471/3 (Forststraße) wird als öffentliche Straße nicht mehr genutzt und nicht benötigt und soll veräußert werden. Der Eigentümer der Flurstücke 1471/1; 1471/2 und 1449/1 der Gemarkung Radeberg möchte die im Lageplan gekennzeichnete Teilfläche erwerben. Die angrenzenden Flurstücke wurden vom zukünftigen Erwerber der Teilfläche bereits erworben.
Gemäß Rücksprache mit der Firma Karosseriewerke Dresden GmbH wird diese Teilfläche nicht als Zufahrt zu ihrem Grundstück 1451/2 der Gemarkung Radeberg benötigt. Das an die zu erwerbende Teilfläche angrenzende Flurstück 1471/4 der Gemarkung Radeberg, Eigentümer die Firma Karosseriewerke Dresden GmbH wird nur als Betriebsgelände genutzt, somit besteht keine Einschränkung, da keine Anlieferungen über dieses Grundstück erfolgen. Die Firma Karosseriewerke Dresden GmbH nutzt als Zufahrt das Flurstück 1447/1 der Gemarkung Radeberg, Heinrich-Gläser-Straße.