Öffentliche Widmung des Flurstückes 29/34 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung des Flurstückes 29/34 der Gemarkung Ullersdorf als öffentlicher Parkplatz gemäß § 6 SächsStrG mit einer Widmungsbeschränkung "Nur für PKW" und "Nur für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas".
Nach der Sanierung des Parkplatzes an der Hauptstraße, Flurstück 29/34, Gemarkung Ullersdorf, soll dieser nun öffentlich gewidmet werden. In Absprache mit dem Ordnungsamt ist nur das Parken für PKWs und Krafträder gestattet. Der Parkplatz wurde mit dem VZ 314 mit ZZ 1048-10 beschildert, dass besagt: "Parkplatz nur für PKW, keine Kleintransporter, keine Wohnmobile" sowie dem ZZ 1046-12 dieses besagt "Nur für Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas".