Antrag auf Erklärung der Stadt Radeberg zur Großen Kreisstadt
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Sächsischen Gemeindeordnung i. V. mit Artikel 10 Nr. 3 Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz den Antrag auf Erklärung der Stadt Radeberg zur Großen Kreisstadt bei der sächsischen Staatsregierung zu stellen.
Durch das Sächsische Verwaltungsneuordnungsgesetz vom 29. Januar 2008 mit der Herabsetzung der Einwohnergröße von 20.000 auf 17.500 kann die Stadt Radeberg den Antrag auf Erklärung zur Großen Kreisstadt stellen. Mit dem Status Große Kreisstadt können verschiedene Verwaltungsaufgaben (z. B. Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde) von der Stadt Radeberg übernommen werden. Diese Aufgaben können dann orts- und bürgernah entschieden werden. Außerdem wurden und werden alle ehemaligen Kreisstädte automatisch zu Großen Kreisstädten erklärt, so daß im neuen Kreis Bautzen von den fünf größten Städten nur das Mittelzentrum Radeberg als drittgrößte Stadt nicht Große Kreisstadt wäre. Dies würde nicht der Stärke und der Bedeutung der Stadt Radeberg entsprechen.