Außerplanmäßige Ausgabe - Mitfinanzierung Ampelanlage
Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € zur Mitfinanzierung einer Ampelanlage für sehbehinderte Menschen in Höhe des Taubblindenheimes Storchennest. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage der Stadt Radeberg.
Der Taubblindendienst e.V. hat das Haus Dammweg 1 gekauft und 5 Wohnungen für ein ambulant betreutes Wohnen für taubblinde/hörsehbehinderte Menschen eingerichtet. Mit dieser Wohnform geht der Taubblindnedienst in Radeberg einen bisher einmaligen Weg in Deutschland. Da ein enger Zusammenhang mit dem Haus Storchennest besteht und die Bewohner des Hauses am Dammweg mehrfach das Storchennest besuchen müssen, hat der Taubblindendienst e. V. die Stadt Radeberg und den Landkreis Kamenz um eine Kostenbeteiligung gebeten. In Gesprächen zwischen der Landrätin Frau Kokert und dem Bürgermeister Herrn Lemm würde eine Beteiligung von jeweils 15.000,00 Euro abgestimmt.