Außerplanmäßige Ausgabe wegen Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 79.219,78 EUR für die Erhebung der Abwasserbeiträge stadteigener Grundstücke im Ortsteil Ullersdorf.
Mit der ab dem 01.01.2007 gültigen "Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Radeberg" (AbwS) existiert für Radeberg inklusive aller Ortsteile eine einheitliche Abwassersatzung. Damit sind nun auch die Grundlagen für die Erhebung von Abwasserbeiträgen im Ortsteil Ullersdorf geschaffen. In der im Jahr 2006 erstellten Planung für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 war noch nicht abzusehen, wann und in welcher Höhe diese Abwaserbeiträge den Ortsteilhaushalt belasten werden. Daher erfolgte auch kein Planansatz. In 2007 verzögerte sich die Erhebung der Bescheide durch unvorhersehbare Probleme, im Wesentlichen die Einrichtung der Software betreffend, so dass die ersten Beiträge erst Ende 2007 erhoben wurden. Der Abwasserbeitrag in Höhe von 79.219,78 EUR betrifft insgesamt 12 Grundstücke. Die Notwendigkeit der Ausgabe ergibt sich aus § 20 ff AbwS. Die Deckung erfolgt aus den Grundstücksverkäufen des Wohngebietes am Golfplatz in Ullersdorf.