Öffentliche Widmung von noch zu vermessenden Teilflächen der Flurstücke 528/40 und 552/12 der Gemarkung Radeberg (Am Wall)
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) gekennzeichneten und noch zu vermessenden Teilflächen der Flurstücke 528/40 und 552/12 der Gemarkung Radeberg als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Die Benennung der Straßenfläche erfolgte bereits, das Widmungsverfahren wurde bislang noch nicht vollzogen. Die bestehende Straßenfläche soll nun öffentlich gewidmet werden. Die Neuvermessung der Straßenflurstücke erfolgt im Zusammenhang mit weiteren Grundstücksverkäufen in diesem Gebiet. Aus Kostengründen wurde bislang die Vermessung für die Straßenflurstücke noch nicht beauftragt,, mit weiteren Grundstücksverkäufen soll die Vermessung vollzogen werden.