Verkauf des kommunalen Grundstückes Friedrich-Engels-Straße 52, Flurstück 242 h der Gemarkung Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des kommunalen Flurstückes 242 h der Gemarkung Liegau-Augustusbad mit einer Größe von 980 m² mit aufstehender Garage mit einem Minderungsfaktor von 78 % zum Bodenwert gemäß Verkehrswertgutachten und damit zu einem aufgerundeten Preis von 10.000,00 € zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an Marion und Gottfried Bogda, OT Liegau-Augustusbad, Bergstr. 21, 01454 Radeberg Der Minderungsfaktor wird wie folgt begründet:
Die Bebaubarkeit ist damit in höchstem Maße eingeschränkt.
Das Grundstück war bis zum Jahr 2003 verpachtet. Danach verwilderte es stark und konnte nur - je nach Verfügbarkeit - mit Mitarbeitern einer MAE-Maßnahme gepflegt werden. Das brach liegende Grundstück bringt der Stadt keinen wirtschaftlichen Nutzen und belastete die Ortschaft erheblich. Deshalb soll der Verkauf erfolgen. Im Februar 2008 wurde ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes erstellt. Es wurde ein Bodenwert von 45.240,00 € ermittelt. Aufgrund der Besonderheit und Sensibilität des Grundstückes durch eine längs durch das Grundstück verlaufende Elt- und Trinkwasserleitung sowie eines teils offenen, teils verrohrten Wasserlaufes, ist die Bebaubarkeit des Flurstückes in höchstem Maße eingeschränkt. Das führte dazu, dass durch das Sachverständigenbüro ein Wertminderungsfaktor von ca. 80 % angesetzt wurde. Der Verkehrswert und damit Verkaufspreis beträgt damit aufgerundet 10.000,00 €. Mit dieser Preisangabe wurde der Verkauf im Ortsteil veröffentlicht. Während dieser Zeit gingen zwei Anträge zum Erwerb im Ortsamt Liegau-Augustusbad ein. Die erste Bewerberin, Frau Kristina Siegel, beabsichtigt, gemeinsam mit Ihrem Ehemann das Grundstück mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Eine Vorsprache der Antragstellerin Frau Siegel bei der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde ergab, dass eine Bebaubarkeit auf einem zwischen den Behörden und der Antragstellerin abzustimmenden Standort eventuell möglich wäre. Aus diesem Grund bat sie um die Aufnahme einer Option in den Kaufvertrag, dass dieser vorbehaltlich einer Baugenehmigung rechtskräftig wird. Die zweiten Bewerber, die Eheleute Gottfried und Marion Bogda, beabsichtigen, das Grundstück vorerst nicht zu bebauen. Der Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad hat sich in seiner Sitzung am 15.10.2008 für den Verkauf an die Eheleute Bogda entschieden.