Änderung der Verordnung der Stadt Radeberg über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Der Stadtrat beschließt folgende Rechtsverordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Radeberg vom 19.07.2007: (siehe Anlage)
Aufgrund der Änderung des Sächsischen Gesetztes über die Ladenöffnungszeiten vom 17.04.2008 in Kraft getreten am 27.04.2008 ergibt sich zwingend die Änderung der Verordnung. In § 1 Abs. 2 des Gesetzes sind einige Feiertage entfallen, an denen die Geschäfte geschlossen bleiben müssen.