Beschluß 10/08 vom 30.01.2008 (Beschlußvorlage 14/08)
Betreff
Satzung zur Erhaltung der Städtebaulichen Eigenart des Gebietes "Dorflage Liegau-Augustusbad"
Beschlußtext
Die Satzung zur Erhaltung der Städtebaulichen Eigenart des Gebietes "Dorflage Liegau-Augustusbad", in Kraft getreten am 08.Februar 2002, wird aufgehoben.
Begründung
Ziel der Erhaltungssatzung war, die städtebauliche Eigenart des Gebietes der ehemaligen Dorflage "Liegau-Augustusbad"
- in seiner Funktion als Dorfgebiet nach § 5 BauNVO,
- in seiner typischen Baustruktur als ursprüngliches einseitiges Waldhufendorfmit der ursprünglichen Anlage des Rittergutes, späteres Hermannsbad mit Parkanlage, Dreiseit-Gehöften und Häusler-Anwesen,
- seiner typischen Gestaltung der Gehöfte mit Wohn-Stall-Gebäude, Scheune und Altenteil, den Bruchsteistützmauem und den Wirtschafts- und Obstgärten unter Beachtung der detaillierten Erhaltungsziele,
- der gründerzeitlichen Bebauung in der Wachauer- und der Kurhausstraße im Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen Kurbades Augustusbad zu bewahren.