Beschluß 86/07 vom 26.09.2007 (Beschlußvorlage 96/07)
Betreff
Entwurf 4. Änderung B-Plan Nr. 1 im Baufeld 7 Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange nach §§ 13a und 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der betroffenen Öffentlichkeit nach §§ 13a und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Baufeld 7, Bearbeitungsstand 10.07.2007 mit redaktioneller Änderung vom 12.09.2007 wird als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen und die Rechtskraft der Satzung bei der Prüfstelle Bauleitplanung anzuzeigen.
Begründung
Auf Grund der Empfehlung (Hinweis auf mögliche Bedenken) der Landeshauptstadt Dresden und in Anlehnung an Beschluss des Stadtrates 179/95 vom 25.10.1995 wurde der zulässige Handel auf Fachhandel der Elektrobranche, Unterhaltungselektronik und Möbel begrenzt. Es gibt keine Belange, die gegen die Weiterführung des Verfahrens sprechen. Die Begründung für die B - Planänderung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.