Beschluß 84/07 vom 26.09.2007 (Beschlußvorlage 99/07)
Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand", OT Großerkmannsdorf, Änderung von Festsetzung Teil B 1.4 nach § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand ", OT Großerkmannsdorf (änderung von Festsetzung Teil B 1.4) wird beschlossen.
- Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes "Am Heiderand" OT Großerkmannsdorf, Stand 12.09.2007 (siehe Anlage), wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Auf Grund mehrerer Anträge auf Ausnahme und Befreiung von den festgesetzten Flächen für überdeckte Stellflächen und Garagen schlägt die Verwaltung vor, die Festsetzung Teil B 1.4 so zu ändern, so dass Garagen und überdachte Stellplätze innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes ist nicht zu entnehmen, warum diese Flächen für überdachte Stellplätze und Garagen an den gewählten Standorten festgesetzt wurden. Die Begründung für die B - Planänderung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.