B-Plan "Gut Schäfer Großerkmannsdorf" Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Auf Grund nicht bekannter Bodenkontaminationen im Geltungsbereich des B - Planes waren weiterführende Untersuchungen erforderlich. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes und -Verordnung ist eine Nutzung des kontaminierten Bereiches für ein Allgemeines Wohngebiet erst nach vollständigem Austausch des kontaminierten Bodens zulässig. Auf Grund des hohem Grundwasserstandes und der Nähe zum Goldbach ist reich ein Austausch der oberen Bodenschichten (60-80 cm) nicht aus.
Alle Änderungen im Vergleich zur Planfassung 11.10.2006 wurden in den Planunterlagen deutlich gekennzeichnet.