Vertrag zwischen der Stadt Radeberg und dem Evang.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land zur Förderung des Neubaues der Kindertagesstätte "Baumhaus", Otto-Uhlig-Straße, Flurstück 445 der Gemarkung Radeberg im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung"
Das Evangelisch-Lutherische Kirchspiel Radeberger Land beabsichtigt die Errichtung einer christlichen Kindertagesstätte auf dem Flurstück 445 der Gemarkung Radeberg, Otto-Uhlig- Straße.
Der Stadtrat bekundet seinen Willen zur Förderung des Neubaues der christlichen Kindertagesstätte "Baumhausu im Rahmen des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung", Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg, durch Bereitstellung eines Kostenerstattungsbetrages in fünf Jahresscheiben bis zum Jahr 2011. Der Eigenanteil der Stadt Radeberg zur Finanzierung des Neubaues wird in der jährlichen Haushaltsplanung mit berücksichtigt.
Der Stadtrat beschließt den Abschluss des in der Anlage 3 der Beschlussvorlage beiliegenden Vertrages zwischen der Stadt Radeberg und dem Evang.-Luth. Kichspiel Radeberger Land zur Förderung des Neubaues der Kindertagesstätte "Baumhaus", Otto-Uhlig-Straße, Flurstück 44 5 der Gemarkung Radeberg.
Der Kostenerstattungsbetrag wird gemäß Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) vom 29.11.2002 mit 60 v. Hundert der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, jedoch mit max. 634.500 Euro festgelegt.
Der Neubau der Kindertageseinrichtung "Baumhaus'' erfolgt im Sanierungsgebiet "Innenstadt" der Stadt Radeberg, Sanierungsquartier 9a. Der Eigentümer und Träger der Kindertageseinrichtung "Baumhaus", das Evang.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land, hat einen Antrag auf Förderung des Neubaues gestellt. Mit Schreiben vom 03.04.2007 erteilte die Sächsische Aufbaubank die Zustimmung zum Neubau der Kindertagesstätte "Baumhaus" (Anlage 2). In Auswertung der Kostenschätzung ergeben sich vorläufig förderfähige Gesamtkosten i. H. v. 1.057.500 EUR. Gemäß Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE), Abschnitt B, Ziff. IV. Nr. 3 b und 6 a, ist ein Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen bis zu 60 v. Hundert der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. In diesem Fall wird ein Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 634.500,00 EUR vorgeschlagen. In Anlage 3 der Beschlussvorlage ist der Entwurf des Vertrages zur Förderung des Neubaues der Kindertagesstätte "Baumhaus" beigelegt. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn wird die Auszahlung des Kostenerstattungsbetrages in 5 Jahresraten wie folgt vorgeschlagen: 2007: 57.000,00 €, 2008: 203.000,00 €, 2009: 125.000,00 €, 2010: 125.000,00 €, 2011: 124.500,00 €. Die Jahresrate für 2007 ist im Maßnahmekonzept 2007 der Stadtsanierung enthalten.