B-Plan Nr. 4 "Pillnitzer Str. West - Südteil", Änderung Baufeld 10 - Antrag auf Änderung der festgesetzten Dachneigung von 42° +/- 3° auf 24°
Die Änderung der Festsetzung der Dachneigung im Baufeld 10, Bebauungsplan Nr. 4 "Pillnitzer Str. - West" von 42 ° + / - 3° auf 24° wird beschlossen.
Familie Koppe sucht ein Grundstück, auf dem die Errichtung eines eingeschossigen Winkelbungalows planungsrechtlich zulässig ist. Sie würden gern die Grundstücke 2183 und 2184 für diesen Zweck erwerben.
Für die Baufelder 8, 9, 14, 15 wurde mit Beschluss 29/97 am 26.03.1997 eine Änderung beschlossen. Das Quartier ist im Ganzen neu geordnet, wobei die Dachneigung auf 30° - 45° festgesetzt wurde. Die Dachneigung des geplanten Gebäudes der Fam. Koppe soll noch unter 30 ° werden (24°). Die vorhandene Bebauung am Oberkircher Ring (Reihenhäuser) wurde mit einer steilen Dachneigung bisher ausgeführt. Aus städtebaulichen Gründen wird empfohlen, hier nicht zu ändern, sondern die Bebauung am Oberkircher Ring mit der begonnen Gestaltung fertig zu stellen.