Stundung rückständiger Forderungen aus Erbbaupachtzins
Der Stadtrat lehnt den Beschlussvorschlag:
"Der rückständige Erbbaupachtzins in Höhe von 32.686, 67 Euro wird in einem Einzelfall für den Zeitraum von 6 Jahren gestundet. Die Abzahlung erfolgt durch eine jährliche Tilgung von 5.447, 78 Euro, zahlbar in zwei Raten im Mai und September des jeweiligen Jahres. Die Stundung erfolgt zinslos."
ab.