Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechtes
Der Stadtrat beschließt zur Sicherung der Sanierungsziele für das Innenstadt-Quartier 7 die Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechtes gemäß § 24 BauGB, für das Flurstück 102/2 der Gemarkung Radeberg, Hauptstraße. Der Kaufpreis beträgt 24.717,00 Euro.
Das Flurstück 102/2 der Gemarkung Radeberg, Hauptstraße, ist ein unbebautes Grundstück. Der bisherige Eigentümer hat das Grundstück zum Verkauf angeboten. Der daraus resultierende Kaufvertrag wurde uns vom Notar zur Erklärung der Wahrnehmung/Nichtwahrnehmung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes und zur sanierungsrechtlichen Genehmigung vorgelegt. Das betreffende Grundstück liegt im Quartier 7 des Sanierungsgebietes "Innenstadt Radeberg" und bildet den Zugang für das städtische Flurstück 102/1. Das Flurstück 102/1 gehört zu dem Areal im Innern des Quartiers 7, für das im Rahmenplan perspektivisch die Errichtung einer Schulsporthalle für die Grundschule Mitte vorgesehen ist. Zur Sicherung der Zuwegung für das städtische Grundstück wird die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes vorgeschlagen. Die Deckung des Kaufpreises in Höhe von 24.717,00 € sowie die noch nicht bekannten Grunderwerbskosten können aus Mitteln der Stadtsanierung gedeckt werden.