Verkauf der "Hüttermühle"
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Ausflugsgaststätte "Hüttermühle", Schloßstraße 21, Flurstück 921e der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 11.470 m² an die Eheleute Annett und Dirk Walter zum Bodenwert gemäß Gutachten vom 05.07.2007 in Höhe von 42.032,86 Euro. Die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung des Objektes bis zur Höhe des Kaufpreises wird erteilt. Der abzuschließende Kaufvertrag soll eine Zweckbindung für den Gaststättenbetrieb enthalten sowie eine Rückfallklausel für den Fall, dass innerhalb der nächsten 15 Jahre der Gaststättenbetrieb aufgegeben wird. Ebenfalls beurkundet werden soll eine Mehrerlösklausel, sollte die "Hüttermühle" innerhalb der nächsten 15 Jahre veräußert werden. Der Mehrerlös ergibt sich aus der Differenz des neuen und des ursprünglichen Kaufpreises zzgl. Werterhöhung seit Besitzübergang auf die Eheleute Walter.
Begründung
Die Eheleute Walter betreiben die "Hüttermühle" seit dem 16.04.2005, nachdem der Heimfall des Erbbaupachtvertrages mit den Vorbesitzern eingetreten war. In dieser Zeit wurden von den Nutzern bereits diverse Investitionen am Objekt durchgeführt, die mit dem an die Stadt Radeberg zu zahlenden Nutzungsentgelt verrechnet wurden. Ursprünglich sollte mit den Eheleuten Förster ein Erbbaupachtvertrag abgeschlossen werden. Nach Vorliegen des von der Stadt Radeberg beantragten Verkehrswertgutachtens erklärten diese jedoch ihr Interesse am Erwerb des Grundstückes. Da die Stadt Radeberg keine finanziellen Mittel besitzt, um die "Hüttermühle" vor dem Verfall zu bewahren, wird der Verkauf des Objektes an die jetzigen Nutzer vorgeschlagen.