Überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 269.522,13 Euro
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage in Höhe von 269.522,13 Euro aus den Mehreinnahmen an Gewerbesteuer zu decken.
Auf der Grundlage des § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 06. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. September 2005 hat die Stadt Radeberg gemäß den quartalsweisen Mitteilungen des Landesamtes für Finanzen im Haushaltsjahr 2006 eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund in Höhe von 569.522,13 EUR zu entrichten, die um 269.522,13 EUR über dem Planansatz des am 26.10.2005 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Diese Beträge enthalten bereits die im Monat Dezember zu leistende Vorauszahlung von 215.613,10 EUR, die in ihrer Höhe der Rate des III. Quartals entspricht und eine Vorauszahlung auf das angenommene Gewerbesteueraufkommen des IV. Quartals darstellt.
Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem das Istaufkommen der Gewerbesteuer der Stadt Radeberg im Erhebungsjähr durch den von der Stadt Radeberg für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer geteilt und mit dem Vervielfältiger von 38 Punkten multipliziert wird. Das Istaufkommen entspricht den Isteinnahmen.
Die überplanmäßige Ausgabe an Gewerbesteuerumlage liegt darin begründet, dass das gegenwärtige Istaufkommen der Gewerbesteuer über dem Planansatz des am 26.10.2005 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt.
Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.