Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof für das Geschäftsjahr 2005
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 12 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof:
Bilanzsumme | 764.844,01 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 444.225,42 EUR | |
das Umlaufvermögen | 319.952,17 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 666,42 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 712.060,21 EUR | |
die Rückstellungen | 24.855,03 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 27.928,77 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 0,0 0 EUR | |
Jahresgewinn | 42.180,05 EUR | |
Summe der Erträge | 906.785,13 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 864.605,08 EUR |
Der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.02.1998 gegründet. Bis 31.01.1998 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Stadtwirtschaftshof wurde zum 01.02.1998 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen.
Geführt wird das Sondervermögen Stadtwirtschaftshof ab 01.02.1998 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Betriebsleitung dem Bürgermeister am 21.07.2006 vorgelegt. Der Bürgermeister leitete gemäß § 110 SächsGemO der vom Stadtrat am 28.04.2004 zur überörtlichen Prüfung bestimmten und von der Stadt Radeberg am 21.07.2006 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG den Jahresabschluss und den Lagebericht zu. Am gleichen Tag übergab der Bürgermeister dem zur örtlichen Prüfung vom Stadtrat am 25.05.2005 bestellten Wirtschaftsprüfer Dr. Zielfleisch den Jahresabschluss und den Lagebericht. Nach erfolgter örtlicher und überörtlicher Prüfung in den Monaten August bis Mitte Oktober lagen der Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung am 12.10.2006 und der der örtlichen Prüfung am 17.10.2006 dem Bürgermeister vor. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig als überörtliche Prüfungsbehörde erteilte mit Schreiben vom 06.11.2006 den abschließenden Vermerk nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt