1. Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen der Stadt Radeberg
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen der Stadt Radeberg wird beschlossen.
Im Rahmen der Prüfung der Garagen- und Stellplatzsatzung wurden durch das Kommunalamt des LRA Kamenz mit Schreiben vom 24.10.2006 materiell - rechtliche Bedenken geäußert. Die 1. Änderungssatzung dient der Richtigstellung des beabsichtigten Zieles der Satzung und räumt diese Bedenken aus.
Das Zahlungsziel ist in § 2 Abs. 4 der Satzung geregelt. Die Regelung von nachvollziehbaren Kriterien für die Zulassung von Abweichungen von der Satzung (z.B. ganzer oder teilweiser Verzicht des Ablösebetrages) ist nicht beabsichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass es dieses Erfordernis für den Verzicht nicht geben wird.
Ein Wegfall von § 3 Abs. 3 der rechtskräftigen Satzung wird nicht für erforderlich erachtet, weil es hier keinen Widerspruch zu der Gestaltungssatzung "Innenstadt" gibt.