Erlösauskehr für das Flurstück 1065/16 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.601,95 Euro zur Erlösauskehr von Pachteinnahmen für das Flurstück 1065/16 der Gemarkung Radeberg an die BWG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Die außerplanmäßigen Mittel werden aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Die BWG ist 1997 Eigentümerin des Ur-Flurstückes 1065/1 der Gemarkung Radeberg geworden (früher: Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Rat der Stadt Radeberg).
Die sich auf dem Flurstück befindlichen Garagen wurden gemäß Verwaltungsvertrag zwischen der Stadt Radeberg als damalige Verfügungsberechtigte und der Wohnbau GmbH von der Wohnbau GmbH verwaltet.
Im März 2005 ersuchte die BWG die Stadt Radeberg um Auskehr sämtlicher Mieteinnahmen, die von der Stadt Radeberg eingenommen wurden.
Die erzielten Mieteinnahmen wurden im Haushalt der Stadt Radeberg eingenommen, evtl. Überschüsse wurden der allgemeinen Rücklage zugeführt.