Beschluß 88/06 vom 29.11.2006 (Beschlußvorlage 107/06)
Betreff
Mitteilung über Eilentscheidungen
Beschlußtext
Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidungen des Bürgermeisters im Zusammenhang mit den aktuellen Vorgängen im Verbandsgeschehen im Trinkwasserbereich billigend zur Kenntnis.
Begründung
Der Bürgermeister hat entsprechend der Ergebnisse der Beratung der Stadtrates vom 25.10.2006 in Abstimmung mit dem Ältestenrat der Stadt Radeberg eine Reihe von Maßnahmen getroffen und sich dabei in einigen Fällen auf sein Eilentscheidungsrecht nach § 52 Abs.3 der SächsGemO gestützt.
Im Einzelnen hat er:
- Die Anwaltskanzlei Abend & Hausö mit der rechtlichen Vertretung der Stadt Radeberg in diesem Zusammenhang betraut
- Die Steuerkanzlei Fröschl in seiner Funktion als stv. Verbandsvorsitzender des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE mit der Erstellung einer mittelfristigen Preiskalkulation für das Verbandsgebiet Röderaue betraut
- Als Bürgermeister der Stadt Radeberg für die Stadt Radeberg gegenüber dem Zweckverband Bischofswerda - Röderaue, gegenüber dem Zweckverband Wasserversorgung Bischofswerda, gegenüber dem Trinkwasserzweckverband Röderaue sowie gegenüber den Mitgliedsgemeinden dieser Zweckverbände sämtliche von Ihm gegebenen Zustimmungen im Zusammenhang bzw. Vollzug mit der beabsichtigten Fusion der Zweckverbände Trinkwasserzweckverband Röderaue und Zweckverband Wasserversorgung Bischofswerda wegen arglistiger Täuschung i.S.d. § 123 BGB angefochten.
- Beim Regierungspräsidium Dresden die Rücknahme des Bescheides über die Genehmigung der Vereinigung der Zweckverbände beantragt sowie hilfsweise die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Genehmigung sowie deren Aufhebung beantragt
- Trinkwasserzweckverbandes Röderaue einberufen und die Rechtsaufsichtsbehörden Regierungspräsidium und Landratsamt Kamenz hierüber in Kenntnis gesetzt.
- Im Rahmen dieser Verbandsversammlung hat der Bürgermeister
- die Wahl zum Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue angenommen
- der Aufhebung aller Beschlüsse im Zusammenhang mit der beabsichtigten Fusion zugestimmt
- der Anfechtung der Zustimmungen des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue zur beabsichtigten Fusion zugestimmt
- der Versagung der Genehmigung des öffentlich/rechtlichen Vertrages zur beabsichtigten Fusion zugestimmt
- der Beauftragung des Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue mit allen zur Rückabwicklung der beabsichtigten Fusion erforderlichen Maßnahmen zugestimmt
- Als Verbandsvorsitzender des Trinkwasserzweckverbandes beim Regierungspräsidium Dresden die Rücknahme, hilfsweise die Aufhebung der Genehmigung des Bescheides über die Genehmigung der Vereinigung beantragt. Hierbei hat sich der Bürgermeister sich als Vorsitzender des Trinkwasserzweckverbandes Röderaue vorbehalten, die Nichtigkeit der Genehmigung des Regierungspräsidiums zur Genehmigung der Vereinigung vom Verwaltungsgericht feststellen zu lassen, wenn bis zum 4.12.2006 keine Entscheidung des Regierungspräsidiums vorliegen sollte.
Die Unterlagen zur Begründung der Eilbedürftigkeit sowie zu den entscheidungserheblichen Tatsachen wurden dem Ältestenrat vorgelegt und können nach Terminabsprache bei dem Bürgermeister eingesehen werden.