Feststellung der Jahresrechnung über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2005 der Stadt Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt das in der Anlage zur Beschlussvorlage (Seite 1 der Jahresrechnung) beigefügte Ergebnis der Jahresrechnung 2005 fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO nach örtlicher Prüfung gemäß § 104 SächsGemO bis spätestens 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres vom Gemeinderatfestzustellen.
Die örtliche Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen. Der Bericht über das Prüfungsergebnis ist dem Bürgermeister vorzulegen und nach Aufklärung eventueller Beanstandungen ist dieser Bericht mit der Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Jahresrechnung 2005 wurde bis 30.03.2006 aufgestellt und durch den vom Stadtrat bestellten örtlichen Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner GmbH, im Juli 2006 geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Bürgermeister am 22. August 2006 übergeben.