Niederschlagung von Forderungen aus Gewerbesteuer wegen Eröffnung Insolvenzverfahren
Der Stadtrat beschließt die Niederschlagung von Forderungen aus Gewerbesteuer in einer Gesamthöhe von 30.149,31 Euro, da in einem Einzelfall das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und diese Forderungen derzeit uneinbringlich sind.