Neufassung der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Radeberg
Der Entwurf der Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) für das gesamte Gebiet der Stadt Radeberg mit den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad wird beschlossen.
Die Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) der Stadt Radeberg vom 16.12.1993 gilt für das Gebiet Radeberg und gemäß Eingemeindungsvertrag vom 24.11.1994 für die Gemarkung Liegau-Augustusbad. Für die Gemeinden Großerkmannsdorf und Ullersdorf mit den Eingemeindungsverträgen vom 06.03.1998 gilt gemäß § 5 das jeweilige Ortsrecht fort, bis es nach Anhörung des jeweiligen Ortschaftsrates durch neues Ortsrecht der Stadt Radeberg ersetzt wird. Ein entsprechendes Ortsrecht zur Herstellung von Garagen und Stellplätzen liegt hier nicht vor.
Es wurde ein Entwurf der Garagen- und Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet Radeberg, einschließlich der Ortsteile Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf erarbeitet. Einzelne vorgenommene Änderungen sind in der Anlage 1 der Beschlussvorlage erläutert. In der Anlage 2 ist die bisher geltende Garagen- und Stellplatzsatzung Radeberg vom 16.12.1993 beigelegt.