Beschluß 43/06 vom 26.04.2006 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 42/06)
Betreff
Stundung in einem Einzelfall
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt: Den Beschluss Nr. 52/02 dahingehend zu ändern, dass die Stundung der Gewerbesteuerforderung zinslos erfolgt, insofern die abschließende Tilgung bis zum 30. 05.2006 erfolgt.