Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan "Gebiet am Forellenweg", OT Liegau-Augustusbad Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan "Gebiet am Forellenweg" hat die Planreife, dass er als Satzung beschlossen werden kann.
Es wurden 2 Bewegungsflächen für die Feuerwehr in Anlehnung an die DIN 14090 im Forellenweg als redaktionelle Änderung ergänzt. Dies basiert auf der Forderung des Landratsamts Kamenz, SG Brand- und Katastrophenschutz. Wir haben über die Möglichkeiten der Abwägung und Nichtberücksichtigung dieser Problematik mit Frau Schwan, Genehmigungsbehörde, diskutiert. Bei Nichtberücksichtigung der erforderlichen Bewegungsflächen für die Feuerwehr, würde der Bebauungsplan durch die Genehmigungsbehörde nicht genehmigt werden. Dieser Belang lässt sich nicht abwägen.