Fortführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 45 "Bauvorhaben Günther" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden und Bürger
Folgende Verfahrensschritte wurden bisher durchgeführt:
- Aufstellungsbeschluss Beschl. - Nr. 78/02 am 23.10.2002,
- frühzeitige Beteiligung der von der Planung betroffenen Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 10.01.2003, Planentwurf 12.12.2002
- frühzeitige Beteiligung TOB nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 10.01.2003, Planentwurf 12.12.2002.
Über einzelne Abwägungsgespräche und die Erarbeitung von Gutachten bezüglich der vorhandenen Altlastensituation wurde die Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben von Herrn Günther geklärt, so z.B.
- Vorortbegehung am 25.03.2003 mit Vertretern des Landratsamtes Kamenz (Amt für Kreisentwicklung - SB Bauleitplanung, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde) - Aktennotiz,
- Schreiben LRA Kamenz, Umweltamt vom 25.07.2003 mit der Mitteilung, dass auf Grundlage der durch das Staatliche Umweltamt Bautzen geprüften Altlastenuntersuchungen zum Entwurf des Bebauungsplanes keine Bedenken mehr bestehen.
Die Baugenehmigung für die Errichtung einer Kfz - Werkstatt auf Flstck. 1485/2 wurde am 18.07.2003 erteilt (Az 632.20030278). In der Begründung zur Baugenehmigung wurde eingeschätzt, dass Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB vorhanden sei.
Eine Änderung des Geltungsbereiches war erforderlich, um die genaue Lage und Breite der Straße einschließlich einer Wendeanlage, die im Straßenverzeichnis der Stadt Radeberg uneingeschränkt für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist, festzusetzen.