Darlehensvertrag ROTECH GmbH/ Stadt Radeberg
Der Stadtrat stimmt dem der Beschlussvorlage beigefügten Vertragsentwurf über ein Gesellschafterdarlehen an die ROTECH GmbH zu.
In der 6.Gesellschafterversammlung am 19.01.1995 hatten die Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität der ROTECH GmbH beschlossen, ein zinsloses Darlehen in doppelter Höhe ihrer Stammeinlage bereitzustellen. Die Gemeinde Großerkmannsdorf, als Gesellschafter der ROTECH GmbH, hatte verabsäumt, einen Darlehensvertrag schriftlich zu fixieren und ihn durch den Gemeinderat bestätigen zu lassen. Nach Eingliederung in die Stadt Radeberg wurde dies durch Beschluss des Ortschaftsrates Großerkmanndorf am 07.03.2001 nachgeholt. Die Unterzeichnung des Darlehensvertrages erfolgte am 12.03.2001.
Der Darlehensvertrag sah unter Ziffer 2 die Verhandlung über die Umwandlung in ein befristetes Darlehen vor. Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau bemängelte in der überörtlichen Prüfung des Haushaltes der Haushaltsjahre 1998 bis 2002, dass noch keine Veränderung erreicht wurde. Aufgrund der Verpflichtung nach § 72 Abs. 2 SächsGemO, der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, sollen Darlehen im Regelfall nur verzinslich gewährt werden.
In den Gesellschafterversammlungen der ROTECH GmbH wurde durch die Stadt Radeberg mehrfach auf die Notwendigkeit der einheitlichen vertraglichen Regelung der Gesellschafterdarlehen und die Beschlussfassung des Darlehensvertrages durch die kommunalen Gremien verwiesen.
In der 47. Gesellschafterversammlung der ROTECH - Rossendorfer Technologiezentrum GmbH wurde unter TOP 6 die weitere Verfahrensweise der bestehenden Kredite der ROTECH GmbH beraten und beschlossen, dass - vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages Kamenz und des Stadtrates der Stadt Radeberg - die Gesellschafterdarlehen der Gesellschafter Landkreis Kamenz, Kreissparkasse Meißen und Stadt Radeberg befristet auf weitere fünf Jahre als zinslose Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Sollte zum Stichtag nach fünf Jahren kein Anspruch auf Rückzahlung angemeldet werden, verlängert sich die Laufzeit bei gleichen Konditionen um weitere fünf Jahre. Sollte im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschafteranteilen ein Darlehensgeber aus der ROTECH GmbH ausscheiden, so hat der Darlehensgeber ein Recht auf außerordentlicher Kündigung. Dem Protokoll der 47. Gesellschafterversammlung war ein Entwurf eines einheitlichen Darlehensvertrages beizufügen.