Außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung des Gehwegebaus der Hauptstraße im OT Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt eine Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 93.000,00 € zur Finanzierung der Kostenerstattung an das SBA Meißen für den städtischen Anteil am Gehwegebau der S 181 - Hauptstraße im OT Ullersdorf. Die Deckung des Betrages erfolgt aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen.
Im Rahmen des Straßenausbaus der S 181 (Hauptstraße) in der Ortslage üllersdorf durch das Straßenbauamt Meißen ist auch der Gehwegebau mit durchgeführt worden. Der städtische Anteil ist an das SBA Meißen zu erstatten.
Neben dem Eigenanteil an finanziellen Mitteln erfolgt die Kostendeckung durch Fördermittel des Freistaates Sachsen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gemäß Zuwendungsbescheid vom 03.05.2005.