Teileinziehung einer Widmung Bauernweg in Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Widmung des als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesenen "Bauernweges" in Liegau-Augustusbad (Flurstücke 272 und 273 der Gemarkung Liegau-Augustusbad).
Das Flurstück 272 der Gemarkung Liegau-Augustusbad (zwischen Heideweg und Langebrücker Straße) soll als öffentliche Verkehrsfläche teileingezogen werden, d.h. die Nutzung für Reiter soll untersagt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Teileinziehungsverfahren durchzuführen.
Der Bauernweg wurde in diesem Teilstück im Sommer des Jahres 2004 mit erheblichen Aufwand saniert. Es entstand ein Entwässerungsgraben, die Oberfläche wurde befestigt. Durch Pferdespuren gab es bereits Beschädigungen an der Straßenoberfläche, die wiederum zu Ausspülungen führen. Beim Landratsamt Kamenz, Verkehrsamt, wurde das Aufstellen von Verkehrsschildern "Verbot für Reiter" beantragt. Die verkehrsrechtliche Anordnung liegt vor, die Verkehrszeichen wurden aufgestellt. Da das Verkehrsverbot für Reiter nicht nur vorübergehend bestehen bleiben soll, muss eine Teileinziehung des betreffenden Abschnittes auf Grundlage des § 8 SächsStrG erfolgen.