Antrag der SPD-Fraktion zum Thema "Funktionalreform im Freistaat Sachsen"
Der Stadtrat begrüßt die Bestrebungen der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung einer umfassenden Funktionalreform im Freistaat Sachsen. Dreh- und Angelpunkt der Funktionalreform muss aus Sicht des Stadtrates die Frage der Aufgabenzuweisung sein. Dabei ist der Vorrang der kommunalen Ebene zu beachten. Im Zuge dieses Prozesses sind auch bei den Landkreisen die bisherigen Aufgaben daraufhin zu überprüfen, ob sie unerlässlich sind und inwieweit diese auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen werden können. Eine solche Aufgabenverschiebung bedeutet, dass die Entscheidungsprozesse räumlich näher am Bürger getroffen werden können. Die Funktionalreform darf nicht dazu führen, dass die Bürger weitere Wege haben.
Bei dieser Aufgabenübertragung ist von folgenden Grundlagen auszugehen:
Insbesondere die umfassende Aufgabenübertragung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ermöglicht eine umfassende und bürgerfreundliche Verwaltungsreform. Bei der Neuordnung ist insbesondere den regionalen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, landsmannschaftlichen und historischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Funktion und Anzahl der Regierungspräsidien sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen.