Nutzungsvertrag zur "Hüttermühle"
Der Stadtrat beschließt, mit Familie Annett Förster und Dirk Walter für die Zeit von zwei Jahren einen Nutzungsvertrag zur Bewirtschaftung der "Hüttermühle" mit einer Option auf anschließende Beurkundung eines Erbbaupachtvertrages abzuschließen.
Die Erwerber haben vor Abschluss des Nutzungsvertrages ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Das jährliche Nutzungsentgelt beträgt 9.000,00 Euro. Die Nutzer tragen außerdem alle öffentlichen Lasten und haben die Möglichkeit, das Nutzungsentgelt für zwei Jahre gegen nachweisliche Investitionen in das Gebäude "Hüttermühle" aufzurechnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Nutzern darüber zu verhandeln, dass die Pacht für den Teich mit dem Nutzungsvertrag zur Bewirtschaftung der "Hüttermühle" endet, wenn der Vertrag nicht verlängert wird.
Durch "Heimfall" des Erbbaurechtes an die Stadt Radeberg endete im Dezember 2004 der Erbbaurechtsvertrag mit den Eheleuten Hamann, die die "Hüttermühle" auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages noch bis zum 31.03.2005 bewirtschaften.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung vom 17.12.2004 bis 31.03.2005 zur Neuvergabe der "Hüttermühle" in Erbbaupacht gab als einzige die Familie Walter/Förster ein Konzept ab.
Die beschlussrelevante Verfahrensweise erst Nutzungsvertrag und danach Erbbaupachtvertrag wurde der Stadt Radeberg von dem dazu beauftragten Gutachter für Mieten und Pachten sowie bebaute Grundstücke, Herrn Dr. Oliver Palme, empfohlen.
Die vollständige Stellungnahme vorgenannten Gutachtens kann in der Verwaltung während der Dienstzeiten eingesehen werden.