Benennung und öffentliche Widmung der Flurstücke 253/5 und 355 der Gemarkung Ullersdorf (Straßenfläche)
Der Stadtrat beschließt die Benennung der Flurstücke 253/5 und 355 der Gemarkung Ullersdorf (Straßenfläche), zwischen der bereits bestehenden Straße "Am Sandberg" und der Hauptstraße in Ullersdorf, in "Am Sandberg" und ihre öffentliche Widmung als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG.
Im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße (S 181) im OT Ullersdorf durch das Straßenbauamt Meißen wurde eine Umleitungsstraße über die gemeindeeigenen Flurstücke 253/5 und 355, Gemarkung Ullersdorf, errichtet. Diese Straße, die vor allem als Zufahrt zum Wohngebiet und zur Golfanlage genutzt wird, entspricht den Festlegungen des B-Planes Nr. 1/1992 ehem. Sondergebiet "Hotel / Sport" und erfüllt alle bautechnischen Vorschriften für eine Gemeindestraße. Sie schließt direkt an die Straße "Am Sandberg" im Wohngebiet an und verläuft bis zur Hauptstraße. Die Straßenfläche soll nun benannt und öffentlich gewidmet werden.