Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Trinkwasserversorgung Radeberg, Abwasserentsorgung Radeberg und Stadtwirtschaftshof Radeberg der Geschäftsjahre 2004 bis 2007 der Stadt Radeberg nach § 105 i.V.m. § 103 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung eines Wirtschaftsprüfers/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 bis 2007 der Stadt Radeberg nach § 103 Abs. 1 SächsGemO zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsprüfer Dr. Zielfleisch & Partner als preisgünstigsten Bieter mit 650,00 EUR zzgl. MWSt. pro Prüfungsjahr und Eigenbetrieb mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe der Stadt Radeberg Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stadtwirtschaftshof für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007 nach § 105 SächsGemO zu beauftragen.
Nach § 103 Abs.1 Satz 2 SächsGemO haben auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner eine örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat diesen Gemeinden sechs Möglichkeiten zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gegeben:
Abzuwägen waren die Möglichkeiten und die Kostenfrage.
Rechnungsprüfer nach der Rechtsauffassung des SMI kann nur derjenige werden, der die Voraussetzungen nach § 2 Satz 1 der KommPRO hat, d. h. er muss eine abgeschlossene wirtschafts- bzw. finanzwissenschaftliche Ausbildung oder die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Haushalts-, Rechnungs- oder Prüfungswesen haben. Da die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wird und die Erfahrung der letzten Prüfung der Jahresrechnung 2003 des Haushaltes durch einen Wirtschaftsprüfer positiv bewertet wird, ergab sich die Heranziehung eines Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.