Beschluß 38/05 vom 27.04.2005 (Beschlußvorlage 38/05)
Betreff
Fortführung des Verfahrens der Ergänzungssatzung "Langebrücker Str., T.v. Flstck. 232/30" Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Abwägung vom 04.04.2005 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30", Bearbeitungsstand 12.01.2005 mit redaktioneller Änderung am 13.04.2005 bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A), Textteil (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil C) und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Teil D) werden gebilligt. Eine schalltechnische Untersuchung (Teil E), Bearbeitungsstand Dezember 2004 ist der Satzung beigefügt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Abschluss (notarielle Beglaubigung) eines städtebaulichen Vertrages über die Herstellung der öffentlichen Grün- und Parkplatzfläche, unter Beachtung der Vorschriften des § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.
Begründung
Am 25.Februar fand in Radeberg eine Beratung mit der Crailsheimer Volksbank hinsichtlich des städtebaulichen Vertrages statt. Es wurde vereinbart, dass Ende März die Einigung zum Vertragsentwurf erzielt werden soll. Wir haben von der Crailsheimer Volksbank bis heute keine weitere Nachricht erhalten. Telefonisch konnten wir unseren Ansprechpartner, Herrn Retzlaff heute nicht erreichen. Nach Aussagen des durch die Bank beauftragten Immobilienmaklers, sind die Baugrundstücke bereits vollständig verkauft.