Öffentliche Widmung des Flurstückes 266/1 der Gemarkung Liegau-Augustusbad ("Forstweg")
Der Stadtrat beschließt gemäß § 6 (1) des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) die Widmung des Flurstückes 266/1 der Gemarkung Liegau-Augustusbad ("Forstweg") mit einer Länge von ca. 97 m zur "Öffentlichen Straße".
Das genannte Straßenflurstück ist laut Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen des Ortsteiles Liegau-Augustusbad noch nicht öffentlich gewidmet, führt grundbuchmäßig und im Lageplan allerdings bereits den Namen "Forstweg". Die anliegenden Grundstücke haben ebenfalls die Bezeichnung "Forstweg" und auch entsprechende Hausnummern.