Beschluß 2/05 vom 26.01.2005 (Beschlußvorlage 2/05)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Langebrücker Str., T.v. Flstck. 232/30", OT Liegau-Augustusbad
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zur 1. Offenlage vom 21.06.2004 - 21.07.2004 und Beteiligung Träger öffentlicher Belange wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Änderung des Geltungsbereiches der Satzung entsprechend der Planfassung vom 12.01.2005 wird beschlossen.
- Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30", Bearbeitungsstand 12.01.2005, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B), Begründung (Teil C) werden gebilligt. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Teil D), Bearbeitungsstand 12.01.2005 und eine schalltechnische Untersuchung (Teil E), Bearbeitungsstand Dezember 2004 sind beigefügt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage entsprechend § 3 BauGB durchzuführen und die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 BauGB erneut zu beteiligen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Crailsheimer Volksbank einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Crailsheimer Volksbank zur Anlage einer Grün- und Parkfläche mit den Abmaßen von 40 m x 25 m (mit öffentlicher Widmung) und kostenfreien Übereignung an die Stadt Radeberg verpflichtet.
Begründung
Das STUFA Bautzen wies in ihrer Stellungnahme auf die mögliche Überschreitung der Lärmimmissionswerte hin. Für den Nachweis der Einhaltung der max. zulässigen Orientierungswerte nach DIN 18005 war ein Lärmgutachten erforderlich. Die Crailsheimer Volksbank hat dieses Gutachten Ende November 2004 in Auftrag gegeben, so dass uns die Ergebnisse Anfang Januar 2005 vorlagen. Das beauftragte Gutachterbüro hat eine repräsentative Verkehrszählung durchgeführt. Auf Grund der Ergebnisse des Lärmgutachtens wurden Festsetzungen zum passiven Lärmschutz in die Satzung aufgenommen.
Auf Wunsch der Crailsheimer Volksbank wurde der Geltungsbereich vergrößert. Mit dieser Größe ist die Vermarktung von Grundstücken mit einer Größe von ca. 1 000 m² möglich.