Änderung zur Stundung der Gewerbesteuerforderungen einschließlich Nebenforderungen
Der Stadtrat beschließt die mit Stadtratsbeschluss Nr. 83/04 am 29.09.2004 mit Nebenbestimmungen und gegen Sicherheitsleistungen beschlossene Stundung der Gewerbesteuerforderung für die Steuerjahre 1992, 1993 und 1994 sowie angefallene Mahngebühren und Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 19.512,39 EUR dahingehend zu ändern, dass bei Aufrechterhaltung der Nebenbestimmungen
Die Sicherheitsleistungen entfallen.